Laut dem Verkehrsministerium soll das Maßnahmenvorbereitungsgesetz (MGvG) für Schienen- und Wasserstraßenprojekte gelten. Bei letzteren handelt es sich um • die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, • die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins, • die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis ...
Für welche Projekte gilt das MGvG?
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