Green Claims-Richtlinie schafft einheitlichen Rahmen für umweltbezogene Werbung

Mit der geplanten Richtline über Umweltaussagen (Green Claims-Richtlinie) will die Europäische Kommission europaweit einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung etablieren. Die potenziellen Auswirkungen des Gesetzgebungsprojekts erläuterte Rechtsanwalt Daniel Kendziur von der Kanzlei Simmons & Simmons auf der 28. Fachtagung des Arbeitskreises Datenmanagement in Umwelt- und Abfallwirtschaft (ak dmaw) in Leipzig.

Ziel sei es, einen einheitlichen Rahmen für die Begründung von und die Kommunikation mit Green Claims zu schaffen, damit Verbraucher fundierte (Kauf-)Entscheidungen treffen können. Zudem sollen Marktteilnehmer, die mit Green Claims werben, gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Die Richtlinie stelle Anforderungen an die Begründung, vergleichende Claims, die Kommunikation und an Umweltzeichen, führte Kendziur weiter aus. Zudem sehe sie eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung sowie eine Überwachung von Claims vor. Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben seien in der Richtlinie ebenfalls festgelegt. Umweltbezogene Angaben müssten künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden.

Weitere Einzelheiten zur Green Claims-Richtlinie finden Sie hier......

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