Gutachten: Unterscheidung zwischen Alt- und Neuanschließern unerheblich

Landeswasserverbandstag: Sorgfältige Prüfung notwendig

|
|

Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuanschließern, also die Differenzierung danach, ob die Vorteilslage vor oder nach dem 3. Oktober 1990 eingetreten ist, ist unerheblich. Diese Feststellung hat das vom Institut für Verwaltungswissenschaften der Universität Kiel erarbeitete Gutachten „Die rechtlichen und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -