Hückeswagen überträgt Kanalnetz an Wupperverband

Die Stadt Hückeswagen hat ihr Kanalnetz zum Stichtag 1. Januar 2024 an den Wupperverband übertragen. Hückeswagen nutze damit die im Landeswassergesetz NRW verankerte Möglichkeit, die hoheitliche Aufgabe „Sammeln und Fortleiten von Abwasser“ an den im Flusseinzugsgebiet tätigen öffentlich-rechtlichen Wasserverband zu übertragen, teilte die Stadt mit.

Der im Hückeswagener Stadtrat beschlossenen Kanalnetzübertragung hatten im Dezember die Mitglieder des Wupperverbands in der Verbandsversammlung grünes Licht gegeben . Mittlerweile habe auch das NRW-Umweltministerium seine Zustimmung erteilt. Der Wupperverband werde wirtschaftlicher Eigentümer und habe ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den übertragenen Anlagen. Der Verband übernehme als Pflicht den Betrieb des Kanalnetzes mit einer Länge von 93 km und 74 Bauwerken, z. B. Pumpwerken und Regenbecken, nach den Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) und tätige die notwendigen Investitionen. 

Die Kosten für Betrieb und Investitionen würden von der Schloss-Stadt Hückeswagen an den Wupperverband gezahlt. Die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bleiben nach Angaben der Stadt auch nach der Übertragung des Kanalnetzes bei der Schloss-Stadt Hückeswagen; sie bleibe weiterhin juristisch Eigentümerin des Kanalnetzes und habe die Satzungs-, Gebühren- und Planungshoheit. Angesichts steigender Anforderungen bei Betrieb und Sanierung von Abwasseranlagen sowie der zunehmenden Probleme aufgrund des Fachkräftemangels biete die Kanalnetzübertragung die Chance, die Aufgabe im Wupperverband zu verankern und Synergien zu nutzen.

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