Kommunalabwasserrichtlinie: DWA übt Kritik an deutlich strengeren Phosphorvorgaben

Anhebung des Grenzwertes auf 0,4 mg/l Phosphor gefordert

Zwar steht die erweiterte Herstellerverantwortung vor dem Einzug in das europäische Wasserrecht, gleichzeitig drohen der Abwasserwirtschaft jedoch deutlich strengere und kaum einzuhaltende Vorgaben zum Phosphorabbau auf Kläranlagen. Das erklärte die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) anlässlich der Annahme eines entsprechend modifizierten Entwurfs der EU-Kommission zur Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie am 5. Oktober 2023 durch das Europäische Parlament.

Die DWA begrüßt in einer Mitteilung, dass mit der erweiterten Herstellerverantwortung das Verursacherprinzip bei Spurenstoffen weitgehend umgesetzt werden soll. Die Verschärfungen beim Phosphorabbau sieht der technisch-wissenschaftliche Spitzenverband aber sehr kritisch. „Der vorgesehene Konzentrationswert im Ablauf von 0,2 mg/l Phosphor kann - wenn überhaupt - nur mit erheblichen Investitionen in Filtrationsanlagen eingehalten werden. Weitere erhebliche Investitionen werden durch das ausgegebene Ziel der Energieneutralität der Abwasserwirtschaft folgen. Insgesamt wird mit dieser Richtlinie ein Investitionsvolumen mindestens im hohen einstelligen Milliarden-Bereich in Deutschland ausgelöst - steigende Abwassergebühren werden automatisch die Folge sein", betonte DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. Die DWA fordert eine Anhebung des Grenzwertes auf 0,4 mg/l Phosphor, um auch den Anteil des technisch nicht fällbaren Phosphors zu berücksichtigen.

Lesen Sie weiter, was die DWA von den Anforderungen an die Phosphorelimination hält und für welchen Grenzwert sie plädiert........

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