Land- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz muss ab 2024 Wassercent bezahlen

Ministerrat hat Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes beschlossen

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes beschlossen. So müssen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe ab 2024 für Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser zahlen, berichtet das Landesklimaschutzministerium. Demnach müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab einer Entnahmemenge von 10.000 m³ jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 m³ bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Wasserentnahmeentgelt zahlen.

„Der fortschreitende Klimawandel führt zu weniger Grundwasserneubildung, auch Oberflächengewässer führen in Dürrezeiten, wie wir sie immer häufiger erleben, weniger Wasser. Daher ist es wichtig, effizienter mit Wasser umzugehen, um einer Knappheit entgegenzuwirken“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) jetzt anlässlich des Ministerratsbeschlusses. Die Änderung des Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes entspricht auch der Koalitionsvereinbarung, die dies für Grundwasserentnahmen in der Landwirtschaft als politisches Ziel vorgibt.

Bislang mussten im Wesentlichen nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen; Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei. „Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus dem Grundwasser entnommen, gleichzeitig ist die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in den vergangenen 20 Jahren gegenüber dem langjährigen Mittel um rund 25 Prozent zurückgegangen. Hinzu kommt, dass in Dürreperioden aufgrund geringeren Abflusses und Versickerung sich Schadstoffe stärker konzentrieren können, da der Verdünnungseffekt ausbleibt. Deshalb müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass Trinkwasser – unser Lebensmittel Nummer eins – auch weiterhin für alle langfristig verfügbar ist“, so Eder.

Lesen Sie weiter, wofür die Gelder aus dem Entnahmeentgelt verwendet werden sollen und wie hoch die bisherigen Einnahmen sind.......

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