NLWKN: Kein Einsatz von Bioziden am LNG-Terminal Stade

Wasserrechtliche Genehmigung für schwimmende FSRU am LNG-Terminal Stade erteilt

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat der Hanseatic Energy Hub GmbH die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Elbe und zur Einleitung von Abwasser sowie unverändertem Oberflächenwasser in die Elbe erteilt. Damit sei eine weitere Voraussetzung für die Inbetriebnahme der „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit), einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG), in Stade-Bützfleth erfüllt. Die Erlaubnisse stünden unter hohen Umweltauflagen, betonte die Erlaubnisbehörde.

Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der dazu von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sind die Fachleute dem NLWKN zufolge zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Gewässerbenutzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnisse erteilt werden können. Aufgrund der Wasserbeschaffenheit der Elbe müssten dabei keine Biozide eingesetzt werden.

„Die Erlaubnisse wurden unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen“, sagte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Diese beinhalteten unter anderem eine zeitweise Beschränkung der Wasserentnahme zum Schutz der Fischfauna sowie eine enge Überwachung der Einleitungen.      

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