Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ wird fortgeführt

Das vom Landesumweltministerium 2020 gestartete Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“, in dessen Rahmen 100 Bäche von der Quelle bis zur Mündung renaturiert werden, wird um weitere vier Jahre bis mindestens 2027 fortgesetzt. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) betonte, wie wichtig das für Artenvielfalt und Biodiversität ist: „Viele Bäche in Hessen wurden in der Vergangenheit ausgebaut, begradigt und in ein Betonbett gedrängt. An ihren Ufern können keine Bäume und Sträucher mehr wachsen, Insekten finden keine Nahrung und Fische können nicht mehr ungehindert schwimmen.“ Mit dem Programm werde diesen Gewässern wieder ein breites und unberührtes Ufer und ein natürliches Bachbett zurückgegeben, wo das Wasser frei fließen könne. Damit würden typische Gewässer- und Auenlebensräume erhalten oder wiederhergestellt. Außerdem werde der Hochwasserschutz verbessert und der Wasserhaushalt gestützt.

Derzeit seien mehr als 50 Gewässerentwicklungsmaßnahmen in der Planungs- und Genehmigungsphase und können mit der Programmverlängerung nun fertiggestellt werden. Außerdem sei das Flächenmanagement an 25 Bächen angelaufen, heißt es in einer Mitteilung des Umweltministeriums.

Die teilnehmenden Kommunen werden demnach dabei durch einen Dienstleister im Auftrag des Landes Hessen von den ersten Planungsschritten bis hin zur baulichen Umsetzung begleitet und unterstützt. Seit 2020 ist die Hessische Landgesellschaft (HLG) damit beauftragt, zunächst bis Ende 2023. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die HLG nun erneut den Zuschlag ab 2024 bekommen.

Aktuell sind 155 Kommunen und Wasserverbände Teilnehmer im Programm, das zum Ziel hat, mindestens 100 Bäche in den guten ökologischen Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie zu bringen. Die gesamte Lauflänge der derzeit im Programm befindlichen Gewässer beträgt den Angaben zufolge rund 1.150 km. An diesen Bächen sind nach dem Maßnahmenprogramm für Hessen an 615 km Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer und an 520 km Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen für die Eigenentwicklung der Bäche umzusetzen. Hinzu kommt die Herstellung der Längsdurchgängigkeit an den „100 Wilden Bächen“. Hier sind insgesamt rund 3.500 Wanderhindernisse für Fische und andere Wasserlebewesen erfasst, die im Rahmen der Bearbeitung bewertet und umgestaltet werden müssen.

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