Risiken von Anlagen nach § 17 Absatz 7 TrinkwV sollen näher geprüft werden

Bundesrat folgt Empfehlung des Gesundheits- und des Umweltausschusses

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Ob Anlagen, Installationen und Verfahren, die lediglich in einem weiteren Sinn mit der Trinkwasserversorgung zusammenhängen, in jedem Fall zurückgebaut werden müssen, soll noch näher geprüft werden. Das ist Inhalt der Vierten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der der Bundesrat am ...

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