Ob Anlagen, Installationen und Verfahren, die lediglich in einem weiteren Sinn mit der Trinkwasserversorgung zusammenhängen, in jedem Fall zurückgebaut werden müssen, soll noch näher geprüft werden. Das ist Inhalt der Vierten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der der Bundesrat am ...
Risiken von Anlagen nach § 17 Absatz 7 TrinkwV sollen näher geprüft werden
Bundesrat folgt Empfehlung des Gesundheits- und des Umweltausschusses
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