Umweltminister: WHG und BauGB mit Blick auf Starkregen und Hochwasser anpassen

Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert

Um nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren, ist ein noch besserer Umgang im Rahmen der Vorsorge vor und der Nachsorge nach auftretenden Starkregen- und Hochwasserereignissen erforderlich. Die bestehenden rechtlichen Regelungen müssen deshalb angepasst werden, heißt es in einem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) von Anfang Dezember. So gelte es, die wasserwirtschaftlichen Vorschriften im Hinblick auf eine Stärkung der Instrumente der Flächen- und Bauvorsorge im Sinne der Hochwasservorsorge sowie eine Integration des Starkregenrisikomanagements zu überarbeiten und zu ergänzen.

Die UMK spricht sich dafür aus, dass die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten durch ein Gesetz geprüft werden sollte. Innerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten sollten besondere Gefahrenbereiche ausgewiesen werden können, in denen eine Bebauung bzw. Wiederbebauung ausnahmslos untersagt ist.

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