Die Regelung zur Heranziehung der Bürger zu Kosten bei Hochwasserschutzmaßnahmen im Bayerischen Wassergesetz ist verfassungsmäßig. Davon geht das Bayerische Umweltministerium weiterhin aus, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage gegenüber EUWID. Die Vorschrift decke sich mit Vorschriften in anderen ...
Umweltministerium geht von Verfassungsmäßigkeit aus
Bayerisches Wassergesetz
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