Umweltrat erzielt Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Einmal wiederhergestellte Durchgängigkeit von Flüssen soll erhalten werden

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Der Umweltrat der Europäischen Union hat eine Einigung über das von der Kommission vorgeschlagene Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt. Die Mitgliedstaaten sollen demnach Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, um bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume in Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, wieder in einen guten Zustand zu bringen, teilte der Umweltministerrat gestern mit.

Dies würde für mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche der Lebensraumtypen gelten, die sich nicht in gutem Zustand befinden, und nicht, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen, jeweils für die einzelnen Lebensraumgruppen. Die Mitgliedstaaten sollen aber bis 2040 Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 60 Prozent und bis 2050 für mindestens 90 Prozent der Fläche jeder Lebensraumgruppe, die sich nicht in gutem Zustand befindet, festlegen.

Es darf nicht zu erheblicher
Verschlechterung kommen

Der Rat fügte eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten hinzu, dafür zu sorgen, dass die Durchgängigkeit Flüssen erhalten bleibt, wenn sie wiederhergestellt wurde. Grundsätzlich müssten sich der Einigung zufolge die Mitgliedstaaten bei Lebensräumen, die Gegenstand von Wiederherstellungsmaßnahmen sind, dafür sorgen, dass es nicht zu einer erheblichen Verschlechterung kommt. In Gebieten, die sich bereits in einem guten Zustand befinden oder in denen noch keine Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere außerhalb des Natura-2000-Schutzgebietsnetzes, sollten sie sich bemühen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine erhebliche Verschlechterung zu verhindern. Dies würde eine ergebnisorientierte Verpflichtung für die ersteren und eine aufwandsorientierte Verpflichtung für die letzteren bedeuten.

Mangel an Daten über
Zustand einiger Lebensräume

Quantitative Wiederherstellungsmaßnahmen sollten nur für Gebiete gelten, deren Zustand bekannt ist, denn die Mitgliedstaaten stimmen den Angaben zufolge darin überein, dass es an Daten über den Zustand einiger Lebensräume mangelt und es daher schwierig ist, ihre Verbesserung zu quantifizieren.

Für die ökosystemspezifische Verpflichtungen des Kommissionsvorschlags sieht der Rat verschiedene Flexibilitäten vor. So hat der Rat die Zielvorgaben für die Wiedervernässung von Torfgebieten herabgesetzt, da einige Mitgliedstaaten von diesen Verpflichtungen unverhältnismäßig stark betroffen seien: 30 Prozent der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore sollten bis 2030 und 50 Prozent bis 2050 wiederhergestellt werden, wobei Mitgliedstaaten, die stark betroffen sind, die Möglichkeit haben sollen, einen niedrigeren Prozentsatz anzuwenden.

Für städtische Ökosysteme hat der Rat die quantitativen Ziele durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten ersetzt, eine steigende Tendenz bei den städtischen Grünflächen zu erreichen, bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist. Der Rat behielt die Vorgabe bei, dass bis zum Jahr 2030 kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen und städtischen Baumkronen im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung eintreten darf, es sei denn, die städtischen Ökosysteme weisen bereits mehr als 45 Prozent Grünflächen auf.

„Solide Grundlage für die
Verhandlungen mit dem Parlament“

Die schwedische Umweltministerin Romina Pourmokhtari (Liberale) erklärte, die Einigung sei eine solide Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament – dort stellen sich bislang die Konservativen gegen das Vorhaben. Das Parlament,  die Kommission und die EU-Staaten müssen einen Kompromiss aushandeln.

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zeigte sich zufrieden. „Mit der ambitionierten Verordnung der EU-Kommission zur Wiederherstellung der Natur können wir heute die Weichen neu stellen: damit unsere Gewässer sauber und unsere Wälder gesund werden und damit Landschaften und Biotope die Chance erhalten, sich wieder zu erholen“. Es sei enorm wichtig, dass der Umweltrat mit einem klaren positiven Votum dafür gesorgt habe, dass dieses so bedeutende Dossier nun Rückenwind für die weiteren Verhandlungen des Europäischen Parlaments gebe. Der Umweltrat der Europäischen Union habe ein deutliches Signal zur Wiederherstellung der Natur gegeben, so Lemke. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten habe in den Vorschlag der Europäischen Kommission für das Nature Restoration Law angenommen - das sei ein entscheidender Schritt, um in Europa intakte Natur zu erhalten und wiederherzustellen.     

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