Urteil: Niederschlagswassergebührensatzung ist unwirksam, da nicht im Internet veröffentlicht

Ist Internet laut Satzung Bekanntmachungsform, muss eine Veröffentlichung erfolgen

Erscheint die Niederschlagswassergebührensatzung zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht auf der Internetseite des Zweckverbandes, ist die Bekanntmachung fehlerhaft. Das gilt, wenn das Internet als satzungsgemäße Bekanntmachungsform angegeben ist, heißt es einem Urteil des Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgerichts, mit dem das Gericht Bescheide über Niederschlagswassergebühren aufgehoben hat. Der klagende Grundstückseigentümer wandte sich gegen die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 und dagegen, dass er Vorauszahlungen zur Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2020 und 2021 leisten sollte.

Über das Urteil des VG Schleswig-Holstein berichten wir hier: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -