Wasserkraftverband: EEG 2023 entzieht kleinen Anlagen die Betriebsgrundlage

„Alle Planungen für zukünftige Ausbaumaßnahmen liegen auf Eis“

Der Kritik von Wasserkraftwerksbetreibern an dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hat sich jetzt der Wasserkraftverband Mitteldeutschland angeschlossen. Durch den Entwurf zum EEG 2023, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien eigentlich beschleunigen solle, werde in der Wasserkraftbranche das Gegenteil erzielt: alle Planungen für zukünftige Ausbaumaßnahmen liegen auf Eis, da kleine Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 500 Kilowatt mittel- bis langfristig die Betriebsgrundlage entzogen werde, heißt es in dem Positionspapier des Verbandes zur „Diskriminierung der kleinen Wasserkraft durch geplante EEG-Novelle“.

Der Verband kritisiert, dass zukünftig Neuanlagen und Anlagen nach einer durchgeführten Ertüchtigung keine sichere Vergütung mehr erhalten sollen und zudem die verantwortlichen Behörden zusätzliche Sanktionierungsmöglichkeiten erhalten, die ausschließlich die Wasserkraft als regenerative Energiequelle diskriminierten. Nachbarländer wie Österreich oder Norwegen sehen dem Wasserkraftverband zufolge die Wasserkraft als ökologische Energiegewinnung an, während Deutschland einen Sonderweg einschlage und die Wasserkraft deutlich schlechterstelle. Diese Verschlechterungen der regulatorischen Rahmenbedingungen wirkten dem Ausbau der regenerativen Energien fatal entgegen.

Die Festlegung, dass nur noch Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW installierter Leistung die gesicherte EEG-Vergütung erlangen sollten, ist nach Auffassung des Verbandes willkürlich gewählt und nicht durch die Begründung der besonderen Ökologie haltbar. Zusätzliche Vergütungsanforderungen stellen die zweite große Veränderung für die Anlagenbetreiber dar und sind nicht an eine Kraftwerksgröße gekoppelt. Somit seien auch Großanlagen davon betroffen....

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