Für landwirtschaftlich genutzte Flächen an Gewässern mit einer Hangneigung von mindestens fünf Prozent soll eine Begrünung zur Pflicht werden, und zwar in einem Bereich von fünf Metern ab der Böschungsoberkante. Das ist Inhalt des Entwurfs zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, den der Bundestag am ...
WHG-Änderung soll verhindern, dass Düngemittel in Gewässer gelangen
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes an Ausschüsse überwiesen
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