Xella darf laut RP künftig nur noch 78.000 m³ Wasser aus Grube Prinz von Hessen entnehmen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat über die Anträge der Xella Deutschland GmbH zur Wasserentnahme aus der Grube Prinz von Hessen entschieden. Dadurch wird der wasserrechtliche Bescheid der Stadt Darmstadt von 1967 geändert und die dem Hersteller mineralischer Baustoffe für den Wohn- und Wirtschaftsbau jährlich erlaubte Menge an den tatsächlichen Verbrauch angepasst, geht aus einer Mitteilung des RP hervor. Außerdem darf ein vorhandener Steg am Ufer des Baggersees abgerissen werden, um an gleicher Stelle eine neue Rohrleitung zu errichten.

Xella darf demnach künftig nur noch jährlich 78.000 Kubikmeter Wasser (statt bislang 93.600 Kubikmeter) aus der Grube entnehmen. Die täglich maximal erlaubte Menge bleibt hingegen bei 300 Kubikmetern und die stündliche Höchstmenge bei 30 Kubikmetern. Dies müsse das Unternehmen jeweils durch eine Messanlage (Wasserzähler) sicherstellen.

Außerdem sei die Pumpe zur Wasserentnahme im See mit einem engmaschigen Korb zum ausreichenden Schutz von Fischen zu versehen und der Wasserstand in der Grube täglich zu erfassen. Falls dieser unter 166,80 Meter über Normal Null fällt, muss Xella das Regierungspräsidium verständigen, einen Bericht erstellen und das weitere Vorgehen mit der Behörde abstimmen, heißt es weiter.

Der Bescheiderteilung seien umfangreiche naturschutz-, fischerei- und wasserrechtliche Prüfungen durch das RP vorausgegangen.

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