Grundstückseigentümer in Brandenburg können sich im Hinblick auf die Rückzahlung von rechtswidrigen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse nicht auf die Staatshaftung berufen. Das geht aus einem Urteil hervor, welches das Brandenburgische Oberlandesgericht am Dienstag vergangener Woche verkündet hat (Aktenzeichen: ...
Altanschließer können sich bei Rückzahlung von Beiträgen nicht auf Staatshaftung berufen
OLG: Ursache für die Rechtswidrigkeit liegt in Sphäre der Legislative
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -