Anforderung an Durchgängigkeit nicht wegen Verhältnismäßigkeit zu reduzieren

Behörde muss Entscheidung nicht nach zu erzielendem Gewinn ausrichten

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Anforderungen an die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, wie die Anordnung zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe, können nicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit reduziert werden. Insbesondere sind wirtschaftliche Belange wie etwa der Rentabilität der Anlage oder Unwirtschaftlichkeit des Unternehmens ...

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