Anforderungen an die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, wie die Anordnung zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe, können nicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit reduziert werden. Insbesondere sind wirtschaftliche Belange wie etwa der Rentabilität der Anlage oder Unwirtschaftlichkeit des Unternehmens ...
Anforderung an Durchgängigkeit nicht wegen Verhältnismäßigkeit zu reduzieren
Behörde muss Entscheidung nicht nach zu erzielendem Gewinn ausrichten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels