Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau am Main ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einem Urteil entschieden. Von Bedeutung sei dabei auch das gesetzlich vorgegebene Bewirtschaftungsziel der Durchgängigkeit für Fische.
Das Urteil des BVerwG stellen wir hier vor:...