Der Bau einer Wasserkraftanlage darf den Zustand eines Gewässers nicht verschlechtern, und eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss erfolgen, wenn Beeinträchtigungen zu vermuten sind. Das geht aus einem im Eilverfahren gefassten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor (Az.: 8 CS 15.2510 vom ...
Bau einer Wasserkraftanlage darf Gewässerzustand nicht verschlechtern
VGH München: Umweltverträglichkeitsprüfung muss erfolgen
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