BayVGH bestätigt Notwendigkeit getrennter Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Modifizierter Frischwassermaßstab an noch höhere Hürden geknüpft

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Eine Beitrags- und Gebührensatzung ist unwirksam, wenn der Satzungsgeber aus Unkenntnis über die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung von der Erhebung gesonderter Niederschlagswassergebühren absieht. So lautet der Leitsatz eines unanfechtbaren Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom ...

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