Die Beitragspflicht für den Anschluss an die Abwasserentsorgung entsteht zu Lasten eines Grundstücks nur einmal. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Urteil getroffen, mit dem es einen Bescheid über den Schmutzwasseranschlussbeitrag aufgehoben hat (Az.: 6 K 1665/14 vom 22.06.2015). Der ...
Beitragserhebung für Abwasser muss Grundsatz der Einmaligkeit entsprechen
VG Cottbus: Beitragspflicht zu Lasten eines Grundstücks entsteht nur einmal
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