Mit dem Beitrag einer Gemeinde zu einem Wasserverband wird keine neue Anlage geschaffen, für die ein Herstellungsbeitrag zu entrichten ist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hervor (Aktenzeichen: 5 K 1403/15 vom 11.01.2019), mit dem das Gericht einen ...
Beitritt einer Gemeinde zu Wasserverband schafft keine neue beitragspflichtige Anlage
Veränderungen gehören zum Wesen von Trinkwasserversorgungsanlagen
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