Klärschlammabfuhren unterliegen dem Regelstreuersatz mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent und nicht der Durchschnittssatzbesteuerung. Auch wenn ein Landwirt Klärschlamm aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage auf eigenen Feldern als Dünger aufbringt, liegt eine Entsorgungsleistung und keine ...
BFH: Klärschlammausbringung unterliegt dem Regelsteuersatz
Keine landwirtschaftliche, sondern Entsorgungsdienstleistung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -