BFH: Klärschlammausbringung unterliegt dem Regelsteuersatz

Keine landwirtschaftliche, sondern Entsorgungsdienstleistung

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Klärschlammabfuhren unterliegen dem Regelstreuersatz mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent und nicht der Durchschnittssatzbesteuerung. Auch wenn ein Landwirt Klärschlamm aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage auf eigenen Feldern als Dünger aufbringt, liegt eine Entsorgungsleistung und keine ...

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