Die über Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung um die umstrittene Elbvertiefung ist zu Ende. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am ...
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen die Elbvertiefung ab
Kein Verstoß gegen wassserrechtliches Verschlechterungsverbot
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