Nach der Zerstörung eines alpinen Wildbachs im Oberallgäuer Rappenalptal durch unzulässige flussbauliche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen zwei Beschuldigte erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, wird den zwei Verantwortlichen zweier Alpgenossenschaften vorsätzliche Gefährdung des südlich des Marktes Oberstdorf gelegenen Naturschutzgebietes Rappenalptal sowie der nachteiligen Veränderung des Rappenalpbaches vorgeworfen. Das Landgericht Kempten werde nach der Prüfung der Anklage über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
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