Die Altlastensanierung der Kessler-Grube in Grenzach-Wyhlen bedarf im Hinblick auf das Wasserrecht und die Verbindlichkeit des Sanierungsplans einer weiteren juristischen Überprüfung. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu dem Fall aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den VGH zurückverwiesen. Sowohl hinsichtlich der Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans als auch der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse bedürfe es weiterer tatsächlicher Feststellungen und - auf dieser Grundlage - weiterer rechtlicher Prüfung, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil.
Das Urteil stellen wir hier vor: ...