BVerwG: Wasser aus Trinkwasserversorgung vom Vorbelastungsabzug ausgenommen

AbwAG beschränkt Abgabepflicht auf Verursacher

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Der Einleitung von Wasser aus Wasserversorgungseinrichtungen durch einen Abwasserzweckverband liegt keine unmittelbare Entnahme von Wasser zugrunde. Damit darf bei der Berechnung der Abwasserabgabe, die der Verband zu entrichten hat, eine Vorbelastung des Trinkwassers mit Stickstoff nicht in Abzug gebracht werden, ...

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