Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) darf laut einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für den Betrieb seines Tagebaus Welzow Süd Grundwasser heben, absenken und in die Spree einleiten. Wie das Gericht jetzt mitteilte, sei die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen rechtskräftig. ...
BVerwG: Wasserrechtliche Erlaubnis der LEAG für Tagebau Welzow Süd rechtskräftig
Entscheidung des Gerichts für BUND Brandenburg nicht nachvollziehbar
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