Die Planfeststellung für den Neubau eines Wasserkraftwerks bleibt bestehen, auch wenn der Betreiber einer bereits bestehenden Wasserkraftanlage Einwände gegen das Projekt vorbringt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) in einem Rechtsstreit zweier Wasserkraftbetreiber (Aktenzeichen: 2 M 48/18 ...
Einwand gegen Bau von Wasserkraftwerk haben vor OVG keinen Bestand
Gerichtsentscheidung zum Rechtsstreit zweier Wasserkraftwerksbetreiber
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -