Die Abwasserbeseitigungsgebühr darf weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet werden, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr als zwölf Prozent der Gesamtkosten betragen. An diesem Grundsatz wird einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zufolge festgehalten (Az.: 3 K 993/13 ...
Frischwassermaßstab bei Kostenanteil von Regenwasser unter zwölf Prozent zulässig
VG Saarlouis: Mehrkostenmethode kann angewendet werden
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