Die Genehmigung einer Kleinkläranlage für ein rechtswidrig errichtetes Wohnhaus muss versagt werden. Denn die wasserrechtliche Erlaubnis der Versickerung des in einer Kleinkläranlage behandelten Schmutzwassers ist auch dann zu untersagen, wenn andere als wasserrechtliche Anforderungen nicht erfüllt werden, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg.
Über das Urteil berichten wir hier: ...