Gebührenschuldner trägt Risiko bei fehlerhaftem Wasserzähler

„Angezeigte Wassermenge gilt stets als zahlungspflichtig verbraucht“

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Grundstückseigentümer sind für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Wasserzähler verantwortlich. Fehler, die im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers auftreten, können keinen Einwand gegen den Gebührenanspruch des Wasserversorgers begründen, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts ...

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