Das Technische Hilfswerk (THW) kann für seinen Einsatz beim Elbe-Hochwasser 2006 von den betroffenen Landkreisen keine Auslagenerstattung verlangen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in zwei Beschlüssen (Az.: 11 LA 217/11 und 11 LA 224/11 vom 20.02.2012) festgestellt, mit denen es zwei Urteile des ...
Keine Kostenerstattung für Einsatz des THW beim Elbe-Hochwasser
OVG bestätigt Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg
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