Urteil: Wasser muss vielseitig und zum allgemeinen Vorteil genutzt werden können

Verwaltungsgericht Augsburg betont Duldungspflicht gegenüber Nachteilen

Alle Wasserbenutzer stehen durch ihre Beziehung zum Wasser in einer Art Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft haben sie darauf Rücksicht zu nehmen, dass das Wasser vielseitig und zum allgemeinen Vorteil benutzt werden kann, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das führe grundsätzlich zur Duldungspflicht gegenüber Nachteilen, die durch die Wasserbenutzung eines anderen entstehen. In dem Fall verlangen die Kläger, dass eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer automatischen Rechenanlage aufgehoben wird.

Über das Urteil des VG Augsburg berichten wir hier: ...

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