Ob eine Gemeinde gesplittete Abwassergebühren erheben muss oder ob der Frischwassermaßstab zulässig ist, darf nicht anhand der Mehrkostenmethode ermittelt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hervor (Az.: 1 A 79/15 vom 29.6.2016), mit dem das OVG ein Urteil des ...
Mehrkostenmethode für Zuordnung zu Schmutz- oder Regenwasser nicht zulässig
OVG Saarland verweist auf veränderte Lebensverhältnisse
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