Die Mitgliedschaft in einem Deichverband endet nicht, wenn sich zwei bestehende Verbände zusammenschließen. Aufgrund von Vorteilsgerechtigkeit sind die Mitglieder verpflichtet, den Deichverbandbeitrag weiterhin zu zahlen. So urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem aktuellen Fall (Az.: 6 A 477/15 vom ...
Nach Zusammenschluss von Deichverbänden gehören alle Mitglieder zum neuen Verband
VG Lüneburg: Urteil zu Deichunterhaltungsbeiträgen
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