Neues Urteil zu Anschlussbeiträgen nach Wechsel des Aufgabenträgers

Aufrundungsregelung mit Vorteilsprinzip und Gleichheitsgebot nicht vereinbar

Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Sachsen-Anhalt befasst sich mit der generellen Aufrundungsregelung in Zusammenhang mit der Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche Einrichtung nach Wechsel des Aufgaben- und Einrichtungsträgers. Demnach ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 zu Anschlussbeiträgen nicht, dass durch den Anschluss eines Grundstücks an eine Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung die Erhebung eines (weiteren) Herstellungsbeitrages wegen eines fehlenden Vorteils von vornherein ausgeschlossen ist, falls das Grundstück später an eine (neue) Einrichtung eines anderen Trägers angeschlossen wird oder eine solche Anschlussmöglichkeit erhält....

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