Nicht eingeleitetes Gartenwasser darf in Verbrauchsgebühr nicht berechnet werden

Pauschaler Abzug bei feststehendem Verbrauch nicht zulässig

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Eine nachweislich nicht in das Kanalnetz eingeleitete Wassermenge darf nicht in die Verbrauchsgebühr für Abwasser eingerechnet werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor, mit dem das Gericht einen Abwassergebührenbescheid aufgehoben hat (Az.: 1 K 15.00891 vom 15.3.2016). Der klagende ...

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