OVG Koblenz weist Beschwerde gegen Klärschlammverbrennung in Mainz zurück

Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehbarkeit der Genehmigung überwiegt

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat mit Beschluss vom 06. Januar 2016 (Az.: 8 B 11060/15.OVG) bestätigt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 11. Juli 2014 für den Bau und Betrieb der Monoklärschlammverbrennungsanlage in ...

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