Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat mit Beschluss vom 06. Januar 2016 (Az.: 8 B 11060/15.OVG) bestätigt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 11. Juli 2014 für den Bau und Betrieb der Monoklärschlammverbrennungsanlage in ...
OVG Koblenz weist Beschwerde gegen Klärschlammverbrennung in Mainz zurück
Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehbarkeit der Genehmigung überwiegt
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