Auch wenn in Gebührenbescheiden für die Abwasserbeseitigung nicht alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft genannt sind, haben die Bescheide dennoch Bestand. So entscheid das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen: 9 LA 141/17 vom 28.08.2018). Somit hat der Antrag eines ...
OVG Lüneburg: Gebührenbescheid kann an Eigentümergemeinschaft gerichtet werden
Gericht kann keinen schwerwiegenden Fehler feststellen
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