OVG: Plangeber muss von funktionstüchtigem Entwässerungssystem ausgehen können

Problemlösungen können auf Verwaltungsverfahren verlagert werden

Beim Erlass des Satzungsbeschlusses muss der Plangeber davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertiggestellt und nutzungsreif sein werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt, mit dem es einen gegen einen Bebauungsplan gerichteten Eilantrag abgelehnt hat.

Der Bebauungsplan duldet einen Anschluss der Niederschlagswasserentsorgung an den Mischwassersammler, bevor ein Trennsystem eingerichtet wird. Der Plangeber habe aber erkannt, dass es gerade mit Blick auf die topographischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Plangebiet einer besonderen Betrachtung der Niederschlagswasserproblematik bedurfte, und ein Entwässerungskonzept für das Plangebiet erarbeitet. Die von den Antragstellern befürchteten Schäden an ihrem Wohnhaus infolge der Umsetzung des Bebauungsplans seien tatsächlich nicht zu erwarten, heißt es in dem Beschluss.  ...

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