OVG Thüringen: Zweckverband, nicht Gemeinde muss Wasserbeiträge zurückzahlen

„Äußerst zweifelhaft, ob Rückabwicklung überhaupt möglich wäre“

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Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde muss nach einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Wasserbeiträge in Höhe von rund 50.000 Euro an die Gemeinde Marksuhl zurückzahlen (Az.: 4 ZKO 19/12 vom 9.2.2015). Die Gemeinde hatte mit dem Betrag die von ...

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