In einem neuen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Mecklenburg-Vorpommern geht es um die Heranziehung zu Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen eines Wasser- und Bodenverbandes durch einen Abgabenbescheid, der sich an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) richtet. Im Fokus des Beschlusses stand die Eindeutigkeit der Benennung des Adressaten des Bescheides, d.h. die Frage des Bekanntgabe- und Inhaltsadressaten bei einer GbR sowie die Frage, ob Verwaltungskosten als Prozentsatz des von der Gemeinde entrichteten Verbandsbeitrages bestimmt werden können....
OVG-Urteil befasst sich mit der Frage nach dem Adressaten bei Abgabenbescheid für eine GbR
Heranziehung zu Gebühren eines Wasser- und Bodenverbandes im Fokus
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