Themen der Printausgabe
Auf dem Titel: Werden beim Einleiten von Abwasser in Gewässer aufgrund des derzeitigen Fällmittelmangels verbindliche Emissionsgrenzwerte überschritten, ist dies im Einzelfall unter den Voraussetzungen der wasserrechtlichen Notstandsklausel des § 8 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gerechtfertigt. Zu dieser Feststellung kommt ein Rechtsgutachten von Professor Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA).
Außerdem: Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in den besonders mit Nitrat belasteten roten Gebieten hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in einem Antrag gefordert (Drucksache 20/4883). Darin wird verlangt, dass die Bundesregierung umgehend ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von Verpflichtungen in den roten Gebieten vorlegt.
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