Das Verbot des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), in Überschwemmungsgebieten neue Baugebiete auszuweisen, erfasst nur Flächen, die erstmals bebaut werden sollen. Bloße Umplanungen fallen nicht darunter, heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 8 C 10974/14.OVG vom ...
Überschwemmungsgebiete: Bauverbot des WHG betrifft nur erstmalige Bebauung
OVG Koblenz: Änderungs-Bebauungsplan in Trier nicht zu beanstanden
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