Umsatzsteuer kann bei Wasserversorgung auf Beitragspflichtige umgewälzt werden

Mehrwertsteuersatz nicht ausdrücklich auszuweisen

|
|

Gemeinden oder Verbände als Schuldner können die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen umwälzen. Die von den Gemeinden und Verbänden erhobenen Wasserversorgungsbeiträge sind nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -