Gemeinden oder Verbände als Schuldner können die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen umwälzen. Die von den Gemeinden und Verbänden erhobenen Wasserversorgungsbeiträge sind nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: ...
Umsatzsteuer kann bei Wasserversorgung auf Beitragspflichtige umgewälzt werden
Mehrwertsteuersatz nicht ausdrücklich auszuweisen
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