Für die Nutzung von Wasser für die Kühlung eines Zentrallagers ist Entnahmeentgelt zu entrichten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hervor (Aktenzeichen: 3 K 9192/17 vom 30.7.2019), das Ende September veröffentlicht worden ist. Die Ausnahme für die Gebäudeheizung und -kühlung kommt ...
Urteil: Für Grundwasser zur Kühlung von Zentrallager ist Entnahmeentgelt zu entrichten
VG Sigmaringen: Wasserentnahmeentgelt soll Lenkungswirkung anstoßen
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