Urteil: Verstößt die Satzung gegen das Zitiergebot, fehlt Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung

Rechtsvorschriften bei Niederschlagswasserbeseitigung genau zu benennen

Wird die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde auf einen Zweckverband übertragen, muss die Satzung die entsprechenden Rechtsvorschriften genau benennen. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Zitiergebot vor. Die Satzung müsse konkret die Vorschriften aufführen, die den betreffenden Aufgabenträger dazu ermächtigen, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen....

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