EinVerbot der Niederschlagswassereinleitung, das sofort vollzogen werden soll, muss ausreichend begründet sein. Formelhafte, für beliebige Fallgestaltungen passende Wendungen, formblattmäßige oder pauschale Argumentationsmuster sowie die bloße Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München.
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