Verbot der Niederschlagswassereinleitung muss ausreichend begründet sein

VG München: Für beliebige Fälle passende Wendungen reichen nicht aus

EinVerbot der Niederschlagswassereinleitung, das sofort vollzogen werden soll, muss ausreichend begründet sein. Formelhafte, für beliebige Fallgestaltungen passende Wendungen, formblattmäßige oder pauschale Argumentationsmuster sowie die bloße Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München.

Den Artikel über den Beschluss des VG München lesen Sie hier:...

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